
Erklärung zur Barrierefreiheit
Letzte Version dieser Erklärung: 01.09.2024
Die Frankfurter Dienstleistungsholding GmbH ist bemüht, dieses Meldeportal im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen barrierefrei zugänglich zu halten.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://fdh-ffo.advowhistle.de
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit den Anforderungen der EN 301 549 vereinbar (gemäß § 3 "Anzuwendende Standards" der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung - BITV 2.0 gilt diese europäische Norm als Richtlinie für die Barrierefreiheit von Webseiten).
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 01. September 2024 auf der Grundlage einer BIK BITV-Selbstbewertung erstellt.
Feedback und Kontaktangaben
Bitte senden Sie eine E-Mail an kontakt@advowhistle.de, wenn Sie Folgendes finden:
- Inhalte, die schwer zugänglich sind.
- Inhalte, die die allgemeinen Empfehlungen für Barrierefreiheit nicht erfüllen.
- Inhalte, die inhaltlich unklar sind und anders ausgedrückt oder formuliert werden sollten.
Zusätzliche Informationen
Einfache Sprache
Wir bemühen uns, eine möglichst einfache Sprache zu benutzen und die Inhalte so zu schreiben, dass auch mit dem Thema weniger Erfahrene sie verstehen. Bitte schreiben Sie uns, wenn Ihrer Ansicht nach Sachverhalte unnötig kompliziert dargestellt sind.
Unser Umgang mit Abkürzungen und Fachbegriffen
Wir vermeiden weitgehend die Nutzung von Abkürzungen oder schreiben das Abgekürzte beim ersten Auftreten voll aus, um dann im weiteren Text die eingeführte Abkürzung zu nutzen. Bitte informieren Sie uns, wenn Sie in unserem Angebot auf erläuterungsbedürftige Abkürzungen oder Fachbegriffe stoßen.
